Alle wichtigen Infos auf einen Blick
Mit dem Solarpaket I kamen am 16.05.2024 einige Änderungen bezüglich er Anmeldung eines Balkonkraftwerks. Während die Vereinfachung der Anmeldung und Erhöhung der Einspeisung auf 800 W sehr willkommen sind, wird die Einschränkung auf eine Modulleistung von maximal 2kWp kritisch gesehen.
Die Anmeldung
- Melde das Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur an.
- Nach der Installation hast du einen Monat Zeit, die Mini-PV Anlage anzumelden.
- Mobile Anlagen und als Inselanlagen betriebene Balkonkraftwerke müssen nicht angemeldet werden.
Das ist erlaubt
- Eine Wechselrichternennleistung von bis zu 800 W (Einspeisung)
- Module mit einer Maximalleistung von 2 kWp (2.000 Wp)
- Der Einbau vor dem Umbau auf einen 2-Richtungszähler
Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister
Um dein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß zu registrieren und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, musst du dich auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit der Verabschiedung des Solarpakets 1 nicht mehr notwendig.
Doch keine Sorge, die Anmeldung gestaltet sehr einfach!
Du musst dein Balkonkraftwerk nicht anmelden, wenn:
- es nicht dauerhaft am selben Ort und derselben Steckdose angeschlossen ist. Beispielsweise, wenn du eine mobile Lösung für den Betrieb beim Camping oder im Wohnmobil nutzt.
- das Balkonkraftwerk nicht mit dem Stromnetz verbunden ist. Das kommt zum Beispiel vor, wenn du einen Speicher wie die Anker SOLIX Solarbank E1600 Pro nutzt und den direkten Stromausgang am Speicher nutzt, statt ihn an das Stromnetz anzuschließen.
Für die Anmeldung musst du online zum Marktstammdatenregister. Es fungiert hierbei als zentrale Datenbank für alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland. Dadurch wird Transparenz im Energiesektor gewährleistet. Es kommen keine Kosten für die Anmeldung beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur auf dich zu:
Der Anmeldeprozess ist relativ einfach und kann online über die Webseite der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Nachfolgend habe ich die Schritte aufgelistet, die du bei der Anmeldung durchführen musst:
- Registrierung: Um das Marktstammdatenregister zu nutzen, musst du dich zunächst auf der Website der Bundesnetzagentur registrieren. Dafür musst du ein Benutzerkonto erstellen und deine Kontaktdaten angeben.
- Anmeldeformular ausfüllen: Nach der Registrierung kannst du das Anmeldeformular für dein Balkonkraftwerk ausfüllen. Dabei musst du Informationen wie Standort, Leistung und Technologie deines Balkonkraftwerks angeben und auch deine Stromzählernummer.
- Zertifikate und Nachweise: Möglicherweise musst du Zertifikate und Nachweise über die technischen Eigenschaften deiner Anlage hochladen, um deine gemachten Angaben zu verifizieren. Bei meiner Anmeldung war das nicht nötig.
- Meldung an den Netzbetreiber: Nachdem du die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen hast, wird automatisch eine Meldung und Anmeldung an deinen zuständigen Netzbetreiber übermittelt.
Die Anmeldung deiner Mini-Solaranlage muss innerhalb von 30 Tagen nach der Installation erfolgen. Du hast also etwas Zeit.
Für weitere Informationen und Hilfe während des Anmeldeprozesses bietet die Website der Bundesnetzagentur während des Registrierungsprozesses ein nützliches Anleitungsvideo.
Beachte, dass die genauen Anforderungen und Abläufe sich ändern können. Daher solltest du die aktuellen Richtlinien überprüfen. Somit kannst du sicherstellen, dass deine Anmeldung korrekt und vollständig ist.
Wenn du die Anmeldung vor der Inbetriebnahme vornimmst, musst du zu einem späteren Zeitpunkt die Inbetriebnahme melden. Tust du das nicht, bekommst du eine E-Mail-Erinnerung zugesendet.
Fristen für die Anmeldung
Die Fristen für die Anmeldung deines Balkonkraftwerks können je nach Land und Gesetzgebung variieren. In Deutschland gibt es aktuell lediglich die Pflicht, das Balkonkraftwerk spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme anzumelden.
Für den Fall, dass du die Anmeldung versäumst oder zu spät durchführst, könnten rechtliche Konsequenzen drohen. An sich stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar.
Um sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst, kannst du gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. In jedem Fall solltest du dich nicht erst auf den letzten Drücker um die Anmeldung kümmern.
Dein Balkonkraftwerk spätestens 30 Tage nach Inbetriebnahme angemeldet werden. Du kannst es dir auch einfach machen, und es schon vor der Inbetriebnahme anmelden.
Was passiert, wenn du das Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreibst?
Obwohl die Anmeldung deines Balkonkraftwerks Pflicht ist, halten sich nicht alle Betreiber daran. In der Praxis passiert den meisten vermutlich nichts, da die Behörden nicht alle Anlagen überwachen können.
Dennoch ist die Installation und Nutzung eines nicht angemeldeten Balkonkraftwerks nicht erlaubt. Es ist also illegal, ein unangemeldetes Balkonkraftwerk zu benutzen. Wenn herauskommt, dass du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast, kann dies zu entsprechenden Strafen führen.
Laut einer Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin aus dem Jahr 2022 haben nur etwa 50 % der Betreiber ihre Balkonkraftwerke angemeldet. Um rechtliche Konsequenzen und mögliche Bußgelder zu vermeiden, empfehle ich dir dringend, dein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anzumelden. Die Anmeldung ist kostenlos, einmalig und einfach durchzuführen.
Vorschriften für dein Balkonkraftwerk
Für den Betrieb deines Balkonkraftwerks gelten bestimmte Vorschriften, die du unbedingt einhalten musst. Seit der Verabschiedung des Solarpakets 1 ist die maximale Einspeiseleistung auf 800 Watt erhöht worden.
Dein Balkonkraftwerk muss daher so eingestellt sein, dass es nicht mehr als die erlaubte Leistung ins Stromnetz einspeist. Die Drosselung auf die maximale Einspeiseleistung erfolgt über den Wechselrichter.
Die eigentliche Leistung der Solarmodule darf aber mit 2.000 Wp deutlich höher sein. Und das auch aus einem guten Grund!
Denn bei schlechtem (kaltem und dunklem) Wetter oder nicht passender Ausrichtung des Balkonkraftwerks kann es vorteilhaft sein, dass die Solarmodule eine höhere Leistung haben. Somit erhältst du weiterhin den benötigten Strom für dein Zuhause.
Beispielsweise kannst du dir ohne Probleme vier Solarmodule mit insgesamt 1.600W installieren, die dann mit Wechselrichtern auf 800W gedrosselt werden (sollten sie mal mehr produzieren). Falls du dafür ein fertiges Set suchst, kann ich dir das PriBasic Quattro von Priwatt empfehlen, von denen ich auch mein Balkonkraftwerk habe:
- 4x Solarmodule mit je 410 Wp
- 2x Wechselrichter mit insg. 1600 W Ausgangsleistung inkl. DTU WLAN-Stick (drosselbar auf 800 & 600W)
- 2x Wechselrichterhalterung
- 2x DC-Verlängerungskabel je 3,0 m
- 4x DC-Verlängerungskabel je 2,0 m
Seit dem Solarpaket 1 musst du dir um deinen Stromzähler keine Sorge mehr machen. Du darfst das Balkonkraftwerk anmelden, auch wenn er rückwärtslaufen kann. Dein Strombetreiber muss sich dann um einen Austausch kümmern.
→ Die maximale Einspeiseleistung ist 800W (mit Wechselrichter drosselbar)
→ Die Leistung der Solarmodule darf maximal 2 kWp betragen, solange der Output gedrosselt ist
→ Das Balkonkraftwerk muss angemeldet werden
Kosten für die Balkonkraftwerk-Anmeldung
Ich kann dich direkt beruhigen, die Anmeldung deiner Mini-Solaranlage kostet dich nichts.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos, allerdings kann es beim Austausch deines Stromzählers vorkommen, dass dein Stromanbieter für den Aufwand etwas berechnet. Zwar wird fast überall davon geschrieben, dass die Kosten für den Austausch auf den Messstellenbetreiber gehen, in der Praxis kann ich aber aus eigener Erfahrung sagen, dass hier auch gerne mal ein mittlerer zweistelliger Betrag in Rechnung gestellt wird.
Fazit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Anmeldung deines Balkonkraftwerks Pflicht ist, und sich sehr einfach und schnell gestaltet. Mit einer Leistung von bis zu 800W bieten Balkonkraftwerke ist die Anmeldung vereinfacht und somit deutlich schneller erledigt, als bei einer „richtigen“ PV-Anlage.
Die Anmeldung erfolgt recht einfach im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das kannst du ganz unproblematisch, kostenlos und online durchführen. Wichtig ist, dass du nach der Inbetriebnahme 30 Tage hast, um das Balkonkraftwerk anzumelden. Du kannst es natürlich auch schon vor der Installation anmelden, um Stress zu vermeiden.
Wenn du dein Balkonkraftwerk gar nicht ans Stromnetz anschließt oder als mobile Lösung fürs Camping oder Ähnliches einsetzt, musst du es nicht anmelden.
In allen anderen Fällen empfehle dir allerdings dringend, dein Balkonkraftwerk sauber anzumelden, auch wenn das in der Praxis nicht alle Betreiber tun. Eine ordnungsgemäße Anmeldung erspart mögliche rechtliche Konsequenzen, sorgt für einen reibungslosen Betrieb und stellt sicher, dass das Stromnetz sicher läuft.