Balkonkraftwerke 2024 – geplante Gesetze & Regelungen

Die für 2024 geplanten Änderungen in der Gesetzgebung des Erneuerbare-Energien-Gesetz und weiteren Regelungen werden aktuell von den Medien überwiegend falsch dargestellt. Was wirklich geplant ist, erfährst du hier.

All diese Änderungen sind aktuell nur in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetztes geplant. Sie sind noch nicht beschlossen und müssen nun noch verabschiedet werden.

1. Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen

Die bisher notwendige Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber soll entfallen. (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 53)

Die Netzbetreiber werden nach der Registrierung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister von der Bundesnetzagentur aufgefordert, diese Daten zu prüfen. Das war schon bisher gängige Praxis.

Zwar war der Aufwand hier auch bisher nicht groß, manche Netzbetreiber haben für die Bearbeitung der Anmeldungen allerdings unangenehm viel Zeit benötigt. Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) schätzt einen Zeitaufwand von 20 Minuten für die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber, die durch diese Änderung eingespart werden.

2. Geplante vereinfachte Anmeldung im Markstammdatenregister

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister wird auch weiterhin notwendig sein. Allerdings soll die Anmeldung vereinfacht werden, indem „Bei der Anmeldung eines steckerfertigen Solargeräts sind nun elf Daten weniger zu melden“ sind. (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 138)

3. Die Norm für den Einsatz des Schukosteckers soll geändert werden

Im Überblickspapier für das Solarpaket 1 ist eine Ermöglichung des Betreibens eines Balkonkraftwerks mit dem Schukostecker geplant. Laut dem Papier wird die dafür verantwortliche Norm aktuell überarbeitet:

Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV auch mit dem Schukostecker zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet.“ (Quelle: Überblickspapier Solarpaket 1)

Hier noch mal zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Norm.

4. Die maximal installierte Leistung soll auf 2000W beschränkt und die Wechselrichterleistung auf 800W erhöht werden

Bisher gab es keine Einschränkung bei der maximal installierten Leistung (also die gesamte Leistung aller Solarmodule), hier soll eine Einschränkung auf maximal 2000W kommen.

Gleichzeitig ist geplant, die bestehende Bagatellgrenze der Wechselrichterleistung von 600W auf 800W zu erhöhen.

Eines oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer
Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können demnach unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Die installierte Leistung bezieht sich hier, wie insgesamt bei Solaranlagen im EEG, auf die Modulleistung.
“ (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 91)

5. Rückwärts laufende Stromzähler sollen übergangsweise geduldet werden

Vorübergehend sollen rückwärts laufende Stromzähler geduldet werden. Der Netzbetreiber ist in der Pflicht, spätestens vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem einzubauen:

Paragraf 10a Abs. 2 EEG definiert die Verwendung von modernen Messeinrichtungen als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messystem innerhalb von 4 Monaten nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur in Bezug auf die Einrichtung von Steckersolargeräten. Der Einbau bzw. der Austausch erfolgt durch die Messstellenbetreiber.“ (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 65)

Fazit

Die Balkonkraftwerk-Community wird einen Großteil der Änderungen vermutlich willkommen heißen, auch wenn sie vielen noch nicht weit genug gehen.

Die vereinfachte Anmeldung wäre ein guter Schritt, um noch mehr Privatleute zu animieren, Balkonkraftwerke zu installieren.

Mit der geplanten Erhöhung der Wechselrichterleistung wird es erlaubt sein, mehr Strom zu produzieren. Definitiv ein guter Schritt, auch wenn es Stimmen gibt, dass man hier noch weiter erhöhen sollte.

Wie wohl kommende Beschränkung der maximal installierten Leistung auf 2000W stößt schon jetzt in der Balkonkraftwerk-Community auf Unverständnis.


Hast du andere Erfahrungen gemacht oder siehst etwas, das nicht stimmt? Schicke mir eine E-Mail an mail@wattlife.de mit der URL dieses Ratgebers und deiner Korrektur. Danke, dass du mir hilfst, meine Website und Inhalte zu optimieren!


Über den Autor und Kopf hinter wattlife.de

Jonas Tietgen

Dein Solar-Freund und Sonnen-Enthusiast. Ich mache es dir einfach, deinen Stromverbrauch mit dem eigenen Balkonkraftwerk, Solarprodukten und Powerstations zu reduzieren und Teil der Energiewende zu sein.

Mein Name ist Jonas Tietgen, ich bin der Kopf hinter dieser Website. Ich baue Projekte wie dieses hier auf, um meine Erfahrungen und mein Wissen weiterzugeben – für eine grünere Welt!

Mit meiner Erfahrung rund um mein eigenes Balkonkraftwerk unterstütze ich dich hier auf WattLife mit Tipps, Tricks und Empfehlungen, deine eigene Mini-PV-Anlage aufzubauen und im Alltag mehr umweltfreundlich produzierten Strom zu nutzen.