All diese Änderungen sind aktuell nur in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetztes geplant. Sie sind noch nicht beschlossen und müssen nun noch verabschiedet werden.
1. Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen
Die bisher notwendige Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber soll entfallen. (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 53)
Die Netzbetreiber werden nach der Registrierung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister von der Bundesnetzagentur aufgefordert, diese Daten zu prüfen. Das war schon bisher gängige Praxis.
Zwar war der Aufwand hier auch bisher nicht groß, manche Netzbetreiber haben für die Bearbeitung der Anmeldungen allerdings unangenehm viel Zeit benötigt. Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) schätzt einen Zeitaufwand von 20 Minuten für die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber, die durch diese Änderung eingespart werden.
2. Geplante vereinfachte Anmeldung im Markstammdatenregister
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister wird auch weiterhin notwendig sein. Allerdings soll die Anmeldung vereinfacht werden, indem „Bei der Anmeldung eines steckerfertigen Solargeräts sind nun elf Daten weniger zu melden“ sind. (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 138)
3. Die Norm für den Einsatz des Schukosteckers soll geändert werden
Im Überblickspapier für das Solarpaket 1 ist eine Ermöglichung des Betreibens eines Balkonkraftwerks mit dem Schukostecker geplant. Laut dem Papier wird die dafür verantwortliche Norm aktuell überarbeitet:
„Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV auch mit dem Schukostecker zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet.“ (Quelle: Überblickspapier Solarpaket 1)
Hier noch mal zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Norm.
4. Die maximal installierte Leistung soll auf 2000W beschränkt und die Wechselrichterleistung auf 800W erhöht werden
Bisher gab es keine Einschränkung bei der maximal installierten Leistung (also die gesamte Leistung aller Solarmodule), hier soll eine Einschränkung auf maximal 2000W kommen.
Gleichzeitig ist geplant, die bestehende Bagatellgrenze der Wechselrichterleistung von 600W auf 800W zu erhöhen.
„Eines oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer
Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können demnach unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Die installierte Leistung bezieht sich hier, wie insgesamt bei Solaranlagen im EEG, auf die Modulleistung.“ (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 91)
5. Rückwärts laufende Stromzähler sollen übergangsweise geduldet werden
Vorübergehend sollen rückwärts laufende Stromzähler geduldet werden. Der Netzbetreiber ist in der Pflicht, spätestens vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem einzubauen:
„Paragraf 10a Abs. 2 EEG definiert die Verwendung von modernen Messeinrichtungen als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messystem innerhalb von 4 Monaten nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur in Bezug auf die Einrichtung von Steckersolargeräten. Der Einbau bzw. der Austausch erfolgt durch die Messstellenbetreiber.“ (Quelle: Gesetzesentwurf Seite 65)
Fazit
Die Balkonkraftwerk-Community wird einen Großteil der Änderungen vermutlich willkommen heißen, auch wenn sie vielen noch nicht weit genug gehen.
Die vereinfachte Anmeldung wäre ein guter Schritt, um noch mehr Privatleute zu animieren, Balkonkraftwerke zu installieren.
Mit der geplanten Erhöhung der Wechselrichterleistung wird es erlaubt sein, mehr Strom zu produzieren. Definitiv ein guter Schritt, auch wenn es Stimmen gibt, dass man hier noch weiter erhöhen sollte.
Wie wohl kommende Beschränkung der maximal installierten Leistung auf 2000W stößt schon jetzt in der Balkonkraftwerk-Community auf Unverständnis.